AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens wiedererkennbar

  1 Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

2 Vorvertragliches Verhältnis

(1)          Angebote auf der Homepage des Auftraggebers sind freibleibend und unverbindlich. Verbindliche Angebote erfolgen schriftlich oder in Textform und binden den Auftragnehmer bis 4 Wochen nach Angebotsvorlage.

(2)          Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer sämtliche zur Angebotserstellung erforderlichen Informationen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hierzu auf die benötigten Informationen hin.

(3)          Der Auftragnehmer ist zur Berichtigung eines Angebotes berechtigt, soweit Preise irrtümlich falsch angegeben wurden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das geänderte Angebot anzunehmen. Auf offensichtliche Fehler hat der Auftraggeber hinzuweisen.

3 Vertragsschluss

Der Auftrag ist erteilt, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer das Angebot handschriftlich oder mittels elektronischer Signatur unterzeichnen. Nach Auftragserteilung zugehende Informationen im Sinne des

  • 2 Absatz 2 berechtigen den Auftragnehmer zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

 

4 Leistungszeit

(1)          Leistungen werden in Abhängigkeit vom Auftragsumfang und den zur Verfügung gestellten Materialien bis zu einem vom Auftragnehmer zu benennenden Termin erbracht. Sofern dem Auftragnehmer die Einhaltung des Termins nicht möglich ist, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

(2)          Ist das Leistungsinteresse des Auftraggebers von der Leistungserbringung zu einem bestimmten Termin abhängig, hat er dies dem Auftragnehmer vor Erteilung des Auftrages mitzuteilen.

 

5 Mitwirkungspflichten

(1)          Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Materialien bis spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Daten können sowohl digital als auch analog eingereicht werden.

(2)          Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich auf eine Pflichtverletzung im Sinne des Absatzes 1 hinzuweisen, sofern die Pflichtverletzung offensichtlich ist.

Satz 1 gilt auch, soweit die übergebenen Materialien nicht verwendbar sind.

6 Rücktritt, Kündigung

 (1)          Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin oder Termin zur Nacherfüllung verstrichen ist und er dem Auftragnehmer erfolglos eine Frist von mindestens 2 Wochen zur Erfüllung oder Nacherfüllung gesetzt hat.  Der Rücktritt ist ausgeschlossen, soweit die rechtzeitige Auftragserfüllung oder Nacherfüllung auf einer Verletzung der Pflichten des § 5 Absatz 1 beruht.

(2)          Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten im Sinne des § 5 Absatz 1 nicht nach, so kann der Auftragnehmer, nachdem er dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Mitwirkung gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung sowie einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Zahlung der Auslagen verlangen. Dem Auftraggeber  ist der Nachweis gestattet, dass die Entschädigung aufgrund einer lediglich kurzen Dauer der mangelnden Mitwirkung oder aufgrund hierdurch bedingter ersparter Aufwendungen geringer zu bemessen ist.

(3)          Absatz 2 gilt für die fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses entsprechend.

7 Preise

(1)          Die Vergütung erfolgt pauschal oder auf Stundenhonorarbasis. Die unter Absatz 2 und 3 aufgeführten Leistungen sind in der Pauschalvergütung und dem Stundenhonorar nicht enthalten.

(2)          Persönlich oder telefonische Beratungsgespräche sind bei vereinbarter Stundenvergütung mit dem vereinbarten Stundensatz, andernfalls mit einem Stundensatz in Höhe von 69,- Euro netto zu vergüten.

(3)          Anfahrts- und Reisekosten innerhalb Dresdens und der dazugehörigen Gemeinden sind pauschal mit 15,- Euro netto zu vergüten.

Bei allen anderen Fahrten zahlt der Auftraggeber die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten oder 0,60 Euro netto  pro gefahrenen Kilometer und die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Benutzung eines bestimmten Verkehrsmittels besteht nicht. Absatz 3 gilt nicht, soweit es sich um ein Erstgespräch handelt.

 

8 Leistungen Dritter

 (1)          Wesentliche Änderungen der Kosten für Leistungen, die nach dem Inhalt des Vertrages nicht durch den Auftragnehmer persönlich erbracht werden, führen auch zur Anpassung der durch den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.

(2)          Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungen, die nach dem Inhalt des Vertrages nicht durch ihn persönlich erbracht werden, Vorauszahlungen in Höhe der dafür anfallenden Kosten zu verlangen.

9 Zahlungsbedingungen

 (1)          Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

(2)          Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist auch nach Mahnung nicht leistet. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn die Zahlung auch 30 Tage nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist nicht erfolgt ist. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, wird er auf die Folgen nach Satz 2 bei Rechnungslegung hingewiesen.

10 Gewährleistung, Haftung

 (1)          Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Bei offensichtlichen Mängeln gilt dies jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber die Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung rügt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln 1 Jahr ab Lieferung.

(2)          Für die inhaltliche, grammatikalische und orthographische Richtigkeit von Texten, die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, wird keine Gewähr übernommen. Hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3)          Die Haftung ist auf die typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehende Schäden begrenzt.

11 Urheberrechte, Lizenzen

 (1)          Für die vom Auftragnehmer erbrachten Design- und Programmierleistungen, verfassten Texte und sonstigen persönlichen geistigen Schöpfungen gelten die Regelungen des Urheberrechts.

(2)          Der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, das Werk auf die dem Vertragszweck entsprechende gewöhnliche Art zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Eine Vervielfältigung oder Nachahmung ist ihm nicht gestattet.

(3)          Die Einräumung weiterer oder ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt durch gesonderte schriftliche Vereinbarung und Zahlung einer weiteren Vergütung. Dies gilt auch, soweit der Auftraggeber die Eintragung als Marke nach dem MarkenG beabsichtigt.

(4)          Dem Auftragnehmer bleibt auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes die Nutzung des Werkes zur Eigenwerbung vorbehalten. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierzu bei Bedarf eine angemessene Anzahl einwandfreier Muster zur Verfügung.

Stand: 12/2021